Die Ergebnisse der Evaluationen von Projekten nach § 20 Abs. 1 und 2 SGB V sollen ausgewertet und gegenübergestellt werden. Aus den gesammelten Erfahrungen und Ergebnissen soll ein Beratungskonzept erstellt werden, anhand dessen sich (Betriebs-) Krankenkassen orientieren können, wenn sie Initiativen zur Verminderung sozial bedingter Ungleichheit von Gesundheitschancen ergreifen wollen. Auftraggeber ist der Bundesverband der Betriebskrankenkassen.
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Jan-F. Prüßmann
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