Schriftzug 'Institut für Prävention und Gesundheitsförderung an der Universität Duisburg-Essen'
 

Evaluation der BKK-Bonusprogramme

§65a SGB V sieht vor, dass Krankenkassen ihren Versicherten, die Früherkennungsuntersuchungen oder qualitätsgesicherte Leistungen zur primären Prävention in Anspruch nehmen, Boni gewähren können. Die Aufwendungen müssen allerdings mittelfristig aus Einsparungen und Effizienzsteigerungen, die durch diese Maßnahmen erzielt werden, finanziert werden. Die Krankenkassen haben regelmäßig, mindestens alle drei Jahre, über diese Einsparungen gegenüber der zuständigen Aufsichtsbehörde Rechenschaft abzulegen. Werden keine Einsparungen erzielt, dürfen keine Boni gewährt werden.

Nahezu alle Betriebskrankenkassen bieten versichertenbezogene Bonusprogramme an. In Zusammenarbeit mit dem Bundesverband der Betriebskrankenkassen evaluiert das IPG die Bonusprogramme dieser Betriebskrankenkassen. Gemäß § 65a (3) SGB V wird untersucht, ob durch die BKK-Bonusprogramme Einsparungen für die Betriebskrankenkassen erzielt werden.

Die Methodik sieht vor, den erfolgreichen Teilnehmern am Bonusprogramm Versicherten mit vergleichbaren (sozialen) Strukturmerkmalen und vergleichbarer Morbidität, die jedoch auf die Teilnahme an Bonusprogrammen verzichtet haben, gegenüber zu stellen. Verglichen werden die Ausgaben (ausgewertet werden u.a. Ausgaben für Krankengeld, Arzneimittel und Krankenhaus) im Jahr vor der Bonusnutzung mit denen drei Jahre nach Programmbeginn. Der Vorher-Nachher-Vergleich unter den Bonusversicherten lässt dabei Effekte der Präventionsmaßnamen erkennen. Der Vergleich mit der Kontrollgruppe kontrolliert einen etwaig vorhandenen allgemeinen Trend.

Mittels eines statistischen Verfahrens (Analysis of Covariance) wird unter Berücksichtigung der (sozialen) Strukturmerkmale und der Morbidität der Nutzen ermittelt. Ein Nutzen kann ausgewiesen werden, wenn die Ausgabenentwicklung in der Bonusgruppe gegenüber den Kontrollen im Vorher-Nachher-Vergleich günstiger ausfällt. Dem Nutzen werden die Aufwendungen für Personal, Entwicklung und Prämien gegenüber gestellt. Verbleibt ein positiver Betrag, liegt eine Einsparung vor.

Nach dem Abschluß des ersten Evaluationszyklus (Berichtlegung für 130 Betriebskrankenkassen über die ersten drei Jahre der Laufzeit der Bonusprogramme) kann festgehalten werden: 90 % Bonusprogramme der Betriebskrankenkassen erzielen Einsparungen. Weiterhin sind auf der Grundlage der Daten von ca. 10 Mio. Versicherten, darunter ca. 200.000 Teilnehmer an Bonusprogrammen, sowie inhaltlich unterschiedlich ausgestalteter Bonusprogramme differenzierte Aussagen möglich. So können etwa die Wirkungen einzelner Bestandteile resp. Charakteristika der Bonusprogramme untersucht oder etwa die Ausgabeneffekte unterschiedliche Maßnahmen abgeschätzt werden.

Die Evaluation der BKK-Bonusprogramme gemäß §65a (1) SGB V ist gegenwärtig im zweiten Evaluationszyklus. Auf der Grundlage der sich vergrößernden Datenbasis angesichts des verlängerten Beobachtungszeitraumes sowie stetig neueintretender Versicherter in die Bonusgruppen ergeben sich neue Anforderungen die Evaluation(smethodik).

 

Dr. Heiko Friedel

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