Identifikation unentdeckter Berufskrankheiten auf der Basis von Routinedaten der GKV - Entwicklung und Erprobung eines Verfahrens
Berufskrankheiten (BK) sind durch den Umgang mit bestimmten Arbeitsstoffen, durch spezielle Arbeitsverfahren oder durch die Arbeit in besonderen Gefährdungsbereichen hervorgerufene Krankheiten, die sozialversicherungsrechtlich in den Zuständigkeitsbereich der ausschließlich arbeitgeberfinanzierten Gesetzlichen Unfallversicherung (GUV) (Haftpflichtablösung der Arbeitgeber) fallen.
Die Fachwelt geht konform in der Annahme, dass im Bereich der Berufskrankheiten eine hohe Zahl bisher nicht erfasster Fälle existiert. Insbesondere bei den berufsbedingten Krebserkrankungen vermuten Experten eine hohe Zahl nicht registrierter Fälle. Vielfach zitiert werden Schätzungen, wonach zwei bis vier Prozent der bösartigen Neubildungen beruflich verursacht sind. Die aufgedeckten Fälle verschiedener Krankenkassen erhärten den Verdacht, dass bei Berufskrankheiten generell von einer hohen Dunkelziffer auszugehen ist. Nach § 20 SGB V haben die Krankenkassen eine unverzügliche Mitteilungspflicht, wenn sie bei ihren Versicherten Anhaltspunkte oder Kenntnisse auf Vorliegen einer Berufskrankheit vermuten bzw. erlangen. Bisher erkennen die Krankenkassen nur in jedem siebten Fall einen kausalen Zusammenhang zwischen Erkrankung und beruflicher Tätigkeit. Insgesamt gehen Schätzungen davon aus, dass durch eine ausbleibende Erfassung die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) jährlich mit mind. 200 Mio. Euro belastet wird. In der Konsequenz kommt aber nicht nur die paritätisch finanzierte GKV für Krankheiten auf, die rechtlich gesehen (SGB VII) in den Aufgabenbereich der GUV fallen, sondern auch den betroffenen Versicherten bzw. deren Hinterbliebenen bleibt der Anspruch auf die umfangreichen und zum Teil höheren Versorgungs- und Entschädigungsleistungen (Rente) der GUV verwehrt.
Im Rahmen der vorliegenden Diplomarbeit wurde ein Verfahren, abgestimmt auf die sechs häufigsten beruflich assoziierten Krebserkrankungen (Bronchialkarzinom, Harnblasen-, Kehlkopfkrebs, Leukämie, Mesotheliom und Nasenkarzinom) konzipiert, mit dem die Krankenkassen auf der Basis ihrer routinemäßig erhobenen Daten durch verschiedene Selektions- und Zuweisungsprozesse Krankheitsfälle isolieren können, deren Genese möglicherweise im beruflichen Kontext zu sehen ist. An zwei zufällig ausgewählten Betriebskrankenkassen konnten anhand dieses Verfahrens 43 Krebserkrankungsfälle identifiziert werden.